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KBA 9345.0.1 :: Ernst Friedlaender an Karl Barth (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKBA 9345.0.1
TitelErnst Friedlaender an Karl Barth
Erstellung
Vaduz, 18. Jul 1945
Urheber:in Friedlaender, Ernst
Empfang
ca. 19. Jul 1945 / Barth, Karl
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Umfang (Stückzahl)

1

ObjekttypBrief
Umfang (Beschreibung)

3 Bl.

Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Originalbrief Manuskript

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristverlängerte Schutzfrist
Sachverwandte Unterlagen
StandortBruderholzallee 26
Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Sendet KB Basler National-Zeitung-Bespechung vom 7. Juli zu. Dabei hadelt es sich weniger um eine Besprechung von EFs Schrift "Deutsche Jugend" als um einen angriff auf seine Person. Er werde als "Deutscher Grossindustrieller" abgestempelt, da jeder Leser darunter einen Grossindustriellen unter dem dritten Reich versteht. Er habe tatsächlich bis im Jahre 1931 der IG Farbenkonzern angehört und lebe seit 29 ausserhalb Deutschlands. Seit 1931 lebe er als Privatmann. es sei ihm nicht bekannt, wie der Rezensent sein Informationen hat und den Breifeschreiber mit Ernst Ferger und diesen mit EF zu kombinieren. Es bleibt ein nachgeschmack von unsachlicher Polemik. EF will nichts aufklären und gar sagen, KB hätte etwas damit zu tun. Appeliert an den Gerechtigkeitssinn KBs. EF war gegen die Veröffentlichung, da der Brief privat, vertraulich gemeint und unabgeschlossen war und somit zu Missdeutungen Anlass geben kann. Er habe erst auf den Brief von KB, der an seine Zivilcourage appelierte, seine Bedenken zurück gestellt. Findet es nicht gerecht, dass dieser nicht gern der Öffentlichkeit übergebene Brief nun als sein für die Öffentlichkeit bestimmt Schrift verulteilt wird und ihm die "innere Erschütterung" abgesprochen wird. hat natürlich selber der Veröffentlichung zugestimmt, Die Frage der deutschen Kollektivschuld ist ein nicht ganz einfaches und entscheidend wichtiges Problemm, das übervereinfacht wird. Es gibt Unterschiede wzischen mea culpa und tua culpa, nostra culpa und vestra culpa, zwischen Tat- und Unterlassensschuld. Es gibt böswillige und fahrlässige Unterlassung usw. Das alles berücksichtigt, besteht keine Widersrpuch zwischen seiner Kritik an deutschen Zuständen und Gruppen uns seiner Ablehnung der Kollektivschuld ins seinem Breif an KB. Fordert nichts und wirft nichts vor, will aber wissen, ob Kb eine Möglichkeit sieht, einen Schritt zu tun, der einer etwas gerechteren Würdigung von "Deutsche Jugend" den Weg ebnen würde. an der Beseitigung des Vorurteils liegt ihm auch, weil demnächst ein neues Buch von ihm erscheint.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2018-05-28 01:48:40 / anton
Aktualisiert2022-05-11 13:43:06 / anton  
Permalink